Erklärt in 11 Sprachen!
Leider gibt es einen solchen Video (hier aus Köln) nicht für Bergisch Gladbach. Er passt aber auch sehr gut nach Bergisch Gladbach. Bis auf die Anzahl der gewählten Mitglieder (Köln 22 + 11, Bergisch Gladbach 14 + 7) wird sehr gut, kurz und knapp erklärt, was ein Integrationsrat macht und wie er funktioniert. Man muss “Köln” nur durch “Bergisch Gladbach” ersetzen. Der Video wurde auch in weitere Sprachen übersetzt (siehe Liste und Links dazu)
Geht am Sonntag, den 13.9.2020 wählen!
[Türkisch] https://www.youtube.com/watch?v=wREZO…
[Russisch] https://www.youtube.com/watch?v=LAdX3…
[Polnisch] https://www.youtube.com/watch?v=AfHOj…
[Englisch] https://www.youtube.com/watch?v=TUDRB…
[Arabisch] https://www.youtube.com/watch?v=4sGSh…
[Italienisch] https://www.youtube.com/watch?v=q3qlU…
[Französisch] https://www.youtube.com/watch?v=xR-fk…
[Spanisch] https://www.youtube.com/watch?v=XSE_X…
[Persisch] https://youtu.be/qSu_aKPGtWw
[Kurdisch] https://youtu.be/7t4gkEoBwbw
Die Gemeindeordnung NRW regelt, dass in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsrat zu bilden ist beziehungsweise ein Integrationsausschuss gebildet werden kann. Der Rat und der Integrationsrat stimmen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde ab.
Wer darf den Integrationsrat wählen?
Wahlberechtigt für die Wahlen zu den kommunalen Integrationsräten sind:
- Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
- Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erworben haben, dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.