Kommunalpolitische Positionen:
Seit mehr 100 Jahren beherbergen das Rheinland und Westfalen Europas größte Industrieregion. Noch länger ist das Gebiet bereits ein Einwanderungsland. Ende des 19. / Anfang des 20. Jahrhunderts kamen hunderttausende Pol*innen und Masur*innen ins Ruhrgebiet. Sowohl nach dem Zweiten Weltkrieg ab 1945 als auch nach der Wiedervereinigung seit 1990 sind hunderttausende Menschen zu uns gekommen. In den 1960er Jahren schloss die BRD im Namen der Industrie Anwerbeabkommen mit Ländern Südeuropas. Allein aus der Türkei kamen mehrere hunderttausend Arbeitsmigrant*innen, die mit ihren Familien hier heimisch wurden. Anfang der 1990er Jahre erreichten uns viele Menschen, die vor den Kriegen in Jugoslawien geflohen waren. 2015 und 2016 gab es einen Zustrom an Menschen vor allem über die Westbalkanroute in die EU. Im Zuge der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit zogen seit der Jahrtausendwende erneut zehntausende Menschen aus Polen und seit 2014 vor allem auch zehntausende Menschen aus Bulgarien und Rumänien nach NRW. Seit der Schließung dieses Fluchtwegs durch ein Abkommen mit dem türkischen Staat wagen Menschen immer wieder die gefährliche Flucht über das Mittelmeer. Sie alle sind uns willkommen, und es ist unsere Pflicht, ein sicherer Hafen für diese Menschen zu sein und ihnen die Chance auf vollständige Integration zu bieten.
Die Integration, die wir wollen, ist:
- menschenrechtskonform
- solidarisch
- antidiskriminierend
Worauf wir dabei setzen?
- Integration durch Bildung
- Integration durch Arbeit
- sozialräumliche Integrationsarbeit im Quartier
- NRW-Kommunen als sichere Häfen
- das Grundrecht auf Asyl
Denn kein Mensch ist illegal!
Was wir dafür brauchen ist ein Integrationssystem, das
- eine menschenwürdige Unterbringung garantiert,
- Mehrsprachigkeit als Chance versteht,
- Rechte von Geflüchteten nicht gegen die anderer Menschen stellt,
- Hilfestellung und Unterstützung gewährt,
- Migranten*innen‐Selbsthilfeorganisationen und Integrationsräte in politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene miteinbezieht.
Was das bringt?
- die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Migrant*innen
- Integration, die keine Einbahnstraße ist
Was dafür getan werden muss?
- Kommunen müssen dem Bündnis „Städte sicherer Häfen“ beitreten.
- Kommunen müssen Geflüchtete dezentral und menschenwürdig unterbringen.
- Kommunal angebundene Antidiskriminierungsstellen müssen geschaffen werden.
- Geflüchteten und Einwander*innen aus anderen EU-Staaten muss sofort nach ihrer Ankunft ermöglicht werden, Sprach- und Integrationskurse zu absolvieren.
- Willkommens- und Intensivklassen müssen ausgebaut werden.
- Ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse müssen schneller anerkannt werden.
Kein Mensch ist illegal!
Flucht hat mehrere Gründe, einer davon ist Krieg. Menschen verlassen ihre Heimat zudem aus wirtschaftlicher Not. Darüber hinaus tragen auch die zunehmenden Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels zu Wanderungsbewegungen bei. Menschen, die vor bewaffneten Konflikten und Kriegen fliehen, haben eine Chance auf Asyl. Das gilt aber nicht für Menschen, die aus wirtschaftlicher Not und vor Klimakatastrophen fliehen. Sie haben keine Chance auf Asyl und werden deshalb wieder abgeschoben.
Doch nicht nur Kriege werden von den westlichen Staaten, der EU und Deutschland heraufbeschworen, auch wirtschaftliche Einflussnahme – unter anderem durch subventionierte Lebensmittellieferungen und unfaire Freihandelsabkommen – ist an der Tagesordnung. Dadurch können in den betroffenen Ländern und Gebieten z. B. Lebensmittel für einen Bruchteil der einheimischen Preise angeboten werden. In der Folge verlieren Landwirt*innen ihre Existenzgrundlage. Im schlimmsten Fall kann dies auch zum wirtschaftlichen Zusammenbruch eines Landes führen. Auch der Klimawandel wurde und wird im Wesentlichen durch die Industrienationen verursacht. Jede Kommune, jedes Land, jeder Staat muss daher die Verantwortung tragen und den in anderen Ländern betroffenen Menschen ein sicheres und zukunftsfähiges Leben ermöglichen – egal ob in ihren Herkunftsländern oder bei uns in Deutschland und NRW.
Gleiche soziale und politische Rechte für alle
Die Politik der vergangenen Jahre hat bei der Beseitigung des Investitionsstaus in den Kommunen ebenso versagt wie bei der Bekämpfung der zunehmenden Ungleichheit bei Einkommen, Vermögen und Bildungschancen. Überproportional betroffen sind dabei Migrant*innen. Die jahrzehntelange Verweigerung einer Einwanderungs- und Integrationspolitik gegenüber der ersten und zweiten Generation der Einwander*innen hat zu fortdauernden und kumulierten Benachteiligungen auch von jungen Menschen mit Migrationshintergrund geführt, die häufig aus Haushalten mit geringem oder keinem Erwerbseinkommen stammen. Diese Fehler dürfen nicht wiederholt werden.
Mehr als zwei Millionen Menschen in NRW verfügen nicht über einen deutschen Pass. Um für langjährig hier lebende Migrant*innen gleiche Rechte und Aufenthaltssicherheit zu schaffen, bedarf es deshalb deutlicher Einbürgerungserleichterungen. Es ist undemokratisch, eine große Zahl von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in unseren Kommunen haben, rechtlich zu Menschen zweiter Klasse zu machen. Statt Sonderregelungen und Erlasse gegen Migrant*innen fordern wir die volle rechtliche Gleichstellung durch erleichterte Einbürgerung und das Wahlrecht für alle Menschen, die hier dauerhaft leben. Ergänzt werden muss eine solche Politik durch einen konsequenten Ausbau des Diskriminierungsschutzes auf allen Ebenen. Wir wollen daher auf allen Ebenen diskriminierende und ausgrenzende Gesetze abschaffen. Auf Ebene des Bundes wollen wir die Kettenduldung abschaffen, damit alle Menschen in unserer Kommune einen sicheren Aufenthaltsstatus haben. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen, die dauerhaft in unserer Kommune leben, dort auch das Wahlrecht haben. Wir warten jedoch nicht nur auf Gesetzesänderungen im Bund. Auch vor Ort ist einiges möglich.
Was tun?
- kommunale Unterstützung bei der Beantragung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten erleichtern
- sozialräumliche Integrationsarbeit als ein zentraler Bestandteil der Stadtentwicklung
- Beratungsstellen zur Heranführung von Neuzugewanderten an die sozialen Regelsysteme und zur Arbeitsmarktintegration: mit herkunftssprachlichen Berater*innen
- Bleiberechtsregelung für geduldete und illegalisierte Menschen
- Schaffung von kommunal angebundenen Antidiskriminierungsstellen
- Förderung der Selbstorganisationen von Migrant*innen
- Gleichstellung der Integrationsräte mit anderen Ausschüssen
- kommunale Finanzierung von Dolmetscher*innen für alle Behördengänge
- Einbeziehung von Migranten*innen‐Selbsthilfeorganisationen in die Entscheidungen und die Politik der Kommunen
Für menschenwürdige Unterbringung
Die Unterbringung von zugewiesenen Asylsuchenden und Geduldeten auf kommunaler Ebene liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Obwohl die Unterbringung in Wohnungen nicht nur menschenwürdiger, sondern fast immer auch günstiger ist als in Sammelunterkünften, sieht das Asylgesetz aktuell vor, dass Asylsuchende in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Häufig bedeutet das: Leben in Mehrbettzimmern ohne Rückzugsmöglichkeiten, mit Gemeinschaftsbädern und Gemeinschaftsküchen. Von Geflüchteten mit eigenem Einkommen verlangen die Kommunen trotz dieser schlechten Verhältnisse teilweise Nutzungsgebühren, die höher sind als die Kosten für eine reguläre Wohnung mit ortsüblicher Miete. Das erzwungene Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engstem Raum ohne Privatsphäre stellt für die Betroffenen eine hohe Belastung dar. Solche Wohnverhältnisse erschweren die gesellschaftliche Teilhabe und Integration und widersprechen auch den Empfehlungen des Sachverständigenrates der Bundesregierung. Daher tritt DIE LINKE für die dezentrale Unterbringung in Wohnungen ein. Wo kommunale Sammelunterkünfte existieren, müssen sie möglichst menschenwürdig gestaltet sein. Insbesondere ist wichtig, dass sie aus abschließbaren Wohneinheiten mit eigener Küche und sanitären Einrichtungen bestehen.
Was tun?
- verbindliche Mindeststandards für die Unterbringung, um den teilweise eklatanten Missständen entgegenzuwirken und Beschwerdestellen, bei denen Verstöße gegen die Standards gemeldet werden können
- Ersatz großer Gemeinschaftsunterkünfte durch kleinere Einrichtungen mit abgetrennten Wohneinheiten, die sich in die Wohnumgebung einfügen und nicht als Fremdkörper wirken
- menschenrechtskonforme Gestaltung der Hausordnungen, um das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) auch in Gemeinschaftsunterkünften abzusichern
- Nutzung aller kommunalen Spielräume für die Unterbringung in Wohnungen, nicht nur bei traumatisierten und besonders schutzbedürftigen Geflüchteten
- Abschaffung überhöhter Nutzungsgebühren, die von Bewohner*innen der Gemeinschaftsunterkünfte verlangt werden, sobald sie ein eigenes Einkommen haben
- Erstellung von Gewaltschutzkonzepten für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte
- Bekämpfung von Immobilienhaien, die vor allem mit Schrottimmobilien auf die Ausbeutung von Neuzugewanderten abzielen
Integration durch Bildung
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben, an Bildung und Kultur sowie an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen. Kinder mit Migrationshintergrund müssen – wie alle Kinder – höchstmöglich qualifiziert werden. Insbesondere Sprachförderangebote müssen für alle Kinder mit entsprechendem Bedarf stattfinden.
Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund soll als Chance verstanden und gefördert werden. Kinder mit einer natürlichen Mehrsprachigkeit haben einen Anspruch auf eine Förderung, die ihrer persönlichen Situation gerecht wird. Wir wollen an den Schulen ausreichende personelle und sachliche Ressourcen schaffen, um dies flächendeckend sicherzustellen. Wir setzen uns dafür ein, die Herkunftssprache als zweite Fremdsprache anzuerkennen und in Schulen als offene Angebote für alle Schüler*innen anzubieten.
Das bestehende Integrationskurs-System ist in vielerlei Hinsicht verbesserungsbedürftig. Es müssen mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um eine faire Bezahlung der Lehrkräfte und eine hohe Qualität der Kurse zu ermöglichen. Zudem müssen Geflüchtete mit Duldung, Asylsuchende und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus einbezogen werden.
Wir wollen
- ein Sofortprogramm zur Aus- und Weiterbildung von zusätzlichen Lehrkräften, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, um dem gestiegenen aktuellen Bedarf gerecht werden zu können; in allen Lehramtsstudiengängen mit dem Unterrichtsfach Deutsch und allen Germanistik-Studiengängen muss Deutsch als Zweitsprache als verpflichtendes Modul aufgenommen werden, Module der interkulturellen Pädagogik muss es in allen Lehramtsstudiengängen geben,
- eine bedarfsgerechte Erstausstattung an Schulbedarf für alle Kinder; Willkommens- bzw. Intensivklassen sind in allen Schularten auszubauen; dies muss mit der Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache unterrichten, sowie von Schulsozialarbeiter*innen und psychologischen Beratungskräften einhergehen; geflüchtete Schüler*innen müssen schnellstmöglich in das Regelschulsystem integriert werden,
- die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche frühzeitig und unabhängig vom Aufenthaltsstatus, gleiches gilt für den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung; die bestehenden Kapazitäten sind entsprechend noch stärker auszubauen, damit die Versorgung quantitativ wie qualitativ für alle Kinder verbessert werden kann,
- vermehrte Angebote zum Nachholen eines Schulabschlusses an einer berufsbildenden Schule auch für Geflüchtete, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen,
- Quereinstiege in die Schul- und Bildungslaufbahn erleichtern,
- allen eingewanderten und geflüchteten Menschen unmittelbar kostenlose Sprachkurse zur Verfügung stellen,
- Integrationslehrer*innen fest anstellen und fair bezahlen,
- Integrationskurse für Geflüchtete unabhängig vom Aufenthaltsstatus anbieten,
- die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen erleichtern.
Bleiberecht
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Kommune alle rechtlichen Spielräume nutzt, um Abschiebungen zu verhindern. Die Kommunen sollen ein von den Ausländerbehörden unabhängiges Beratungsangebot für von Abschiebung bedrohte Einwohner*innen vorhalten. Insbesondere Abschiebungen in Kriegsgebiete wie Afghanistan stellen schwere Menschenrechtsverletzungen dar und müssen unbedingt unterlassen werden.
Integration durch Arbeitsplätze
Zu vielen Menschen bleibt der Arbeitsmarkt verschlossen, obwohl es in den vergangenen Jahren eine Beschäftigungszunahme gegeben hat. Besonders Ältere, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende sowie Migrant*innen werden dabei ausgegrenzt. Viele Unternehmen geben ihnen keine Chance. Gleichzeitig wird ein vermeintlicher Fachkräftemangel beklagt. Die Langzeit-Erwerbslosigkeit hat sich bei über einer Million verfestigt.
Die schnelle Eingliederung in Arbeit ist ein zentraler Faktor der gesellschaftlichen Integration. Dies gilt für alle Menschen. Geflüchtete haben durch Arbeitsverbote, Beschränkungen und Nachrangigkeitsregelungen mit besonderen Restriktionen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu kämpfen. Und EU-Zuwander*innen werden durch speziell auf sie abzielende Verschärfungen im SGB II massiv benachteiligt. Diese sind abzubauen. Erkämpfte Mindeststandards wie der gesetzliche Mindestlohn dürfen nicht infrage gestellt werden. Gute Arbeit ist Voraussetzung für eine gelingende Integration. Prekäre Arbeit dagegen führt strukturell zu Diskriminierung und Ausgrenzung.
Wir wollen
- anonyme Bewerbungsverfahren für alle Stellen bei kommunalen Arbeitgebern,
- Auftragsvergaben nur an Unternehmen, die ebenfalls anonyme Bewerbungsverfahren durchführen,
- Asylsuchenden und EU-Zuwander*innen sofort nach ihrer Ankunft ermöglichen, Deutsch zu lernen und an einem Integrationskurs teilzunehmen; diesen Teilnahmeanspruch müssen auch Geduldete, unabhängig vom Duldungsgrund, erhalten,
- das Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen in den ersten drei Monaten abschaffen; die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylsuchenden und Geduldeten muss abgeschafft werden,
- Asylsuchenden und Geduldeten in Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer der Berufsausbildung gewähren,
- interkulturell kompetente Fachkräfte in Bildung, Gesundheitswesen und Behörden,
- die interkulturelle Öffnung und Kompetenzstärkung der Verwaltung.
Für einen radikalen Wechsel in der Flüchtlingspolitik
In den 1980er und 1990er Jahren ist eine Reihe von Maßnahmen zur Abschreckung von schutzsuchenden Menschen geschaffen worden. Dazu zählen
- die Zwangsunterbringung in entpersönlichenden Lagern,
- massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht, Wohnsitzauflagen),
- sozialrechtliche Diskriminierungen (Arbeitsverbote, Versorgung unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums, eingeschränkte Gesundheitsversorgung, die diskriminierende und zudem kostenintensive Praxis, Sachleistungen statt Bargeld und vieles mehr).
Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Geflüchtetengruppen verstärkt bestehende Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Geflüchtete und Flüchtlingsheime unverantwortlich. Die Integration von Geflüchteten muss am ersten Tag ihrer Ankunft beginnen.
Wir stellen die Rechte von Geflüchteten nicht gegen die anderer Menschen. Viele Menschen in Deutschland müssen in Armut leben, sind auf Hartz IV angewiesen, arbeiten in schlecht bezahlten Jobs oder müssen Aufstockerleistungen beantragen, weil der Lohn zum Leben nicht reicht. Sie hätten nicht einen Euro mehr in der Tasche, wenn niemand mehr flüchten würde. Die Ursache für Sozialkürzungen, Unsicherheit und prekäre Beschäftigung ist eine verfehlte Politik, die nur den Reichen nützt. Statt uns gegeneinander ausspielen zu lassen, müssen wir gemeinsam dafür streiten, dass es ALLEN besser geht.
Flucht und Verfolgung sind immer auch individuell. Deshalb wehren wir uns gegen das politische Kalkül, Geflüchtete pauschal und abhängig vom Herkunftsland in jene mit einer angeblich „guten Bleibeperspektive“ und solche mit einer angeblich „schlechten Bleibeperspektive“ einzuteilen.
Seitdem der Begriff der „Bleibeperspektive“ mit dem Asylpaket I im Oktober 2015 eingeführt worden ist, dient er als praktisches Instrument, um Menschen aus bestimmten Ländern Leistungen, Angebote und Teilhabemöglichkeiten zu verwehren. Mit der Begründung der „schlechten Bleibeperspektive“ wird vielen Geflüchteten zum Beispiel der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen verweigert. Auch wird ihnen nicht erlaubt, sich selbst eine Wohnung zu suchen.
Die Menschenrechtssituation, zum Beispiel in den nordafrikanischen Ländern Marokko, Algerien, Tunesien oder gar Libyen, hat sich nicht maßgeblich geändert. Der politische Vorstoß, sie dennoch zu angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“ zu machen, ist daher lediglich ein weiterer Baustein der unmenschlichen Abwehr von Menschen auf der Flucht. Wir lehnen das Konstrukt der angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“ ab. Es widerspricht dem als Individualrecht konzipierten Grundrecht auf Asyl. Es dient dazu, die Rechte und Widerspruchsfristen von Geflüchteten zu beschneiden, eine fundierte Einzelfallprüfung zu vermeiden und Asylanträge schneller abzulehnen, um Menschen schneller abschieben zu können.
Fluchtgründe von Menschen, die in ihren Herkunftsländern als vermeintliche oder tatsächliche Roma diskriminiert und verfolgt worden sind, werden strukturell nicht anerkannt. Menschen, die aus den Balkanländern geflohen sind, sammelt die NRW-Landesregierung immer in speziellen, „Ausreisezentren“ genannten Sonderlagern, anstatt sie auf die Kommunen zu verteilen. Ihre Asylanhörungen dauern häufig nur wenige Minuten, Geflüchtetenräte und Initiativen der Geflüchtetenarbeit zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit dieser Verfahren.
Wir wollen
- eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive für alle hier lebenden Menschen ohne deutschen Pass schaffen,
- geflüchteten Roma gleiche Rechte zugestehen wie allen Geflüchteten,
- jegliche Abschiebepraxis beenden,
- verbindliche und einklagbare gute Standards für die Unterbringung und Versorgung schutzsuchender Menschen in den Landesunterkünften und Kommunen einführen,
- perspektivisch Unterbringung aller Geflüchteten in Wohnungen statt in Massenunterkünften,
- Vorrangigkeitsprüfungen in der Kommune aussetzen,
- die Versorgung der Betreuungsarbeit für Geflüchtete aus öffentlicher Hand betreiben und finanzieren,
- Entscheidungen der Härtefallkommission und des Petitionsausschusses müssen für die Ausländerbehörden verbindlich sein,
- die Strukturen der Geflüchteten-Arbeit ausbauen und verstetigen; dafür mehr Personal sowohl in der Verwaltung als auch im Care-Bereich einstellen,
- eine*n vom Landtag bestellte*n Geflüchtetenbeauftragte*n ernennen,
- den Zugang zu Sozialberatung und weiteren Beratungseinrichtungen gesetzlich verankern,
- Pauschalbetrag für die kommunale Betreuung und Beratung von Asylsuchenden,
- vollen Zugang zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete ermöglichen,
- Unterbringung in Wohnungen statt in Massenunterkünften,
- keine Einschränkung der Freizügigkeit von Geflüchteten innerhalb von Nordrhein-Westfalen – Verordnung zur Wohnsitzauflage zurücknehmen,
- Gewährung kostenloser Rechtsberatung für Asylsuchende.
Kommunal Verantwortung übernehmen: Sichere Häfen jetzt!
DIE LINKE steht ein für solidarische Städte, die angesichts der humanitären Krise an den EU‑Außengrenzen und des Sterbens im Mittelmeer ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Seit der Gründung der internationalen Seebrücke-Bewegung im Juli 2018 haben sich bereits zahlreiche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu „sicheren Häfen“ erklärt. Sie stellen sich damit gegen die menschenrechtswidrige Abschottungspolitik der EU, die tausende Tote fordert. DIE LINKE unterstützt diese kommunalen Initiativen, die angesichts der humanitären Krise von der Bundes- und Landesregierung die Möglichkeit einfordern, Nothilfe leisten zu dürfen – also aus Seenot Gerettete zusätzlich zu den Verteilquoten aufnehmen zu können. Weiter setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass den Worten auch Taten folgen und dass die Kommunen ein sicheres Ankommen organisieren.
Was tun?
- kommunale Beschlüsse für sichere Häfen, mit denen die Städte und Gemeinden ihre Unterstützung für die zivile Seenotrettung erklären und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote anbieten
- Beitritt der Kommune zum Bündnis „Städte sicherer Häfen“, in dem sich die Städte und Gemeinden für die Gestaltung einer menschenrechtskonformen europäischen Migrationspolitik einsetzen
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